Pressemitteilung

Aufsplittung der Abwassergebühren in Ringgau zum 01.01.2025

Informations-Veranstaltungen am Montag, 25. September 2023 sowie am Donnerstag, 28. September 2023

Die Abwassergebühren in Ringgau werden umgestellt und ab 01. Januar 2025 in Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aufgeteilt . Diese Aufsplittung wird eine Umverteilung der anfallenden Kosten notwendig machen.

Nach aktueller Rechtsprechung soll die Aufsplittung der Abwassergebühren in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr erfolgen und somit die Gebührenerhebung realitätsnäher abbilden. Ziel ist, die Vorbereitungen für die Umstellung der Gebührenberechnung in Ringgau bis zum 31.12.2023 abzuschließen.

Bereits im Jahr 2009 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Kommunen verpflichtet, den bis dahin üblichen Frischwassermaßstab durch eine getrennte Berechnung nach Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen. Beim Frischwassermaßstab wird unterstellt, dass die Menge des bezogenen Trinkwassers auch als Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage beseitigt wird. Das bedeutet konkret, dass für das bezogene Trinkwasser auch die Abwassergebühr berechnet wird. Bei diesem bisherigen Verfahren bleibt jedoch vollkommen unberücksichtigt, dass auch das Niederschlagswasser der bebauten bzw. befestigten Flächen der Grundstücke im Gemeindegebiet Ringgau in die Abwasseranlage mit eingeleitet wird. Die dafür anfallenden Kosten wurden bisher nicht gesondert ermittelt, weil sie in der pauschalen Gebührenermittlung des Frischwassermaßstabs enthalten sind. Grundstücke, die etwa einen hohen Frischwasserverbrauch im Verhältnis zur versiegelten Fläche haben, werden durch dieses Verfahren benachteiligt.

Dies soll die neue Aufsplittung der Abwassergebühren ab Januar 2025 ändern.

Keine Gebührenerhöhung zu erwarten

Für die Gemeinde Ringgau entstehen mit der Umstellung keine zusätzlichen Einnahmen, da die Kosten zur Beseitigung des anfallenden Abwassers lediglich in Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Hier ist nach wie vor das im kommunalen Abgabengesetz verankerte Kostendeckungsprinzip anzuwenden. Die Gemeinde darf Gebühren nur für jene Kosten erheben, die für die Abwasserbeseitigung anfallen. So wird der Gebührenanteil für das Schmutzwasser (häusliche Abwässer) beispielsweise sinken und durch eine Niederschlagswassergebühr ergänzt. Zu deren Berechnung ist die Ermittlung sämtlicher befestigter bzw. versiegelter Flächen im Gemeindegebiet erforderlich, von denen anfallendes Niederschlagswasser in den gemeindeeigenen Kanal gelangen könnte.

Um die Kosten für diese Ermittlung im Rahmen zu halten, wurde durch die Gemeindevertretung das System der „mittleren Grundstücksabflussbeiwerte“ beschlossen. Hierbei werden für Grundstücke mit ähnlichen Bebauungsstrukturen und Befestigungsgraden Kategorien (Stufen) mit entsprechenden Grundstücksabflussbeiwerten gebildet (Grad der Versiegelung zur Grundstücksgröße).

Mithilfe von Luftbildern werden diese Flächen grundstücksscharf ermittelt. Für die Einordnung in die entsprechende Stufe bedarf es einer qualifizierten Schätzung der befestigten Flächen jeden Grundstücks, um herauszufinden, wie viel Prozent des jeweiligen Grundstücks versiegelt sind. Dabei wird unterstellt, dass Dach- und Gebäudeflächen das anfallende Niederschlagswasser zu 100 Prozent in den Kanal einleiten.

Bitte um Unterstützung durch die Grundstückseigentümer

Da dies lediglich eine qualifizierte Schätzung ist und die realen Verhältnisse auf dem Grundstück hiervon abweichen können, werden Ende September allen Grundstückseigentümern Fragebögen mit den ermittelten Flächendaten zugesandt.

Bürgermeister Mario Hartmann bittet die betroffenen Bürger, die Eintragungen im Fragebogen genau zu kontrollieren und diese bei Bedarf zu ergänzen. Denn auch die Wasserdurchlässigkeit der Bodenbeläge oder die Nutzung einer Zisterne können sich auf die Gebühr auswirken. Für unbefestigte Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, bzw. Grünflächen, deren Abwasser in geeigneter Weise auf dem Grundstück versickert, wird keine Gebühr erhoben. Zudem wird eine Ermäßigung bei der Nutzung von Zisternen gewährt. Genauere Erläuterungen befinden sich im Fragebogen, der binnen vier Wochen ausgefüllt werden soll. Wird ein Fragebogen innerhalb dieser Frist nicht zurückgesandt, werden die geschätzten Werte aus der Gebührenberechnung herangezogen.

Wie hoch der Gebührensatz je Quadratmeter versiegelter Fläche sein wird, kann erst berechnet werden, wenn die Daten für das gesamte Gemeindegebiet vorliegen. Die Gemeindevertretung wird auf Basis der Projektergebnisse die neuen Gebührensätze im Jahr 2024 beschließen, so dass mit dem Gebührenbescheid 2025 für jedes Grundstück die Niederschlagswasser- und die Schmutzwassergebühren erstmals getrennt ausgewiesen werden.

Bürgerinformationsveranstaltungen, Bürgersprechstunden und Telefon-Hotline

Die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr wird durch das Fachbüro Kommunal-Consult Becker AG, 35415 Pohlheim, begleitet.

In zwei Informations-Veranstaltungen zur Umstellung auf die wiederkehrenden Straßenbeiträge wird auch die Umstellung auf gesplittete Abwassergebühren durch das Fachbüro ausführlich vorgestellt und im Anschluss können offene Fragen beantwortet werden.

DatumOrtUhrzeit
Montag, 25. September 2023DGH Netra18:30 Uhr
Donnerstag, 28. September 2023Bürgerhaus Datterode18:30 Uhr

Sofern beim Ausfüllen der Anhörungsbögen Hilfe benötigt wird, stehen dafür im Rahmen von Bürgersprechstunden sowie über eine Telefon-Hotline sachkundige Berater zur Verfügung. Die genauen Daten hierzu sind auf dem Anhörungsbogen abgedruckt.

Die Gemeinde bittet bei den Sprechstunden um Voranmeldung über die Telefon-Hotline.